Nr. 175 von 1.000 I Brandschutz in Krippe & Kita
„Kindertagesstätten sind mindestens mit Rauchwarnmeldern (möglichst vernetzt) auszustatten. Es ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle z. B. im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren, einer Gefahrenverhütungsschau bzw. bei Bedarf abzustimmen, ob dies ausreicht oder ggf. die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich ist.“
(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)
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Warum das wichtig ist:
Je nach Gebäude und Eigenart der Kita kann statt der Installation von Rauchmeldern die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich sein. Dies ist mit der zuständigen Brandschutzstelle abzusprechen. Nur so kann im Ernstfall die Sicherheit der Kinder und Erzieher*innen bei einem Feuer gewahrt werden.
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