pic_holger_klein

Nr. 175 von 1.000 I Brandschutz in Krippe & Kita

„Kindertagesstätten sind mindestens mit Rauchwarnmeldern (möglichst vernetzt) auszustatten. Es ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle z. B. im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren, einer Gefahrenverhütungsschau bzw. bei Bedarf abzustimmen, ob dies ausreicht oder ggf. die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich ist.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Je nach Gebäude und Eigenart der Kita kann statt der Installation von Rauchmeldern die Installation einer Brandmeldeanlage erforderlich sein. Dies ist mit der zuständigen Brandschutzstelle abzusprechen. Nur so kann im Ernstfall die Sicherheit der Kinder und Erzieher*innen bei einem Feuer gewahrt werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Hinweise der Unfallkassen Nr. 175: Brandschutz in Krippe & Kita
Markiert in: