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Nr. 222 von 1.000 I Notbetreuung in der Schule & Abstandhalten im Hort:

„Mit zunehmender Aufnahme des Unterrichts in Grundschulen lernen die Schülerinnen und Schüler dort neue Hygieneregeln, z. B. das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen auf sogenannten Begegnungsflächen.

Es wird den Trägern der Hortbetreuung empfohlen, im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche Hygienemaßnahmen aus dem schulischen Betrieb in der Hortbetreuung, ergänzend zu den für alle Kindertageseinrichtungen empfohlenen Schutzmaßnahmen, sinnvoll und umsetzbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Betreuungsräume in oder an der Schule befinden.“ 

(Unfallkasse Bayern)

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 222: Notbetreuung & Gruppenbildung in der Hortbetreuung