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Nr. 264 von 1.000 I Baden, Plantschen und Schwimmen beim Ausflug:

„Entspricht die Auswahl des Badeziels dem Alter und den Fähigkeiten der Kinder (z.B. keine Naturgewässer für Nichtschwimmer, für Krippenkinder nur max. 20 cm tiefe Planschbecken)? Beachte: Betreuungsschlüssel, Aufsicht anpassen“

(Unfallkasse Sachsen)

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Warum das wichtig ist:

Im See planschen gehen mit Krippen- oder Kitakindern? Das kann entsprechend der obigen Vorgabe der Unfallkasse schon schwierig werden, wenn der See als klassisches Naturgewässer im Sinne der Regelung verstanden werden soll. Am See flach mit den Füßen ins Wasser rein? Selbst das wird nur gehen, wenn dieses Ausflugsziel mit diesen ganz konkreten Kindern vereinbar ist. Darüber müssen sich Erzieher in Krippe und Kindergarten vor dem Ausflug (und nicht anlässlich des Ausflugs oder ein paar Minuten bevor es losgehen soll) Gedanken machen – unterstützt von der Leitung.

Aber auch beim Ausflug mit Hort- und Schulkindern ist genau zu prüfen, ob das Vorhaben an diesem ganz konkret als Ziel ins Auge gefassten See mit diesen ganz konkreten Schülern im Rahmen der erforderlichen Aufsicht durchführbar ist. Und selbst wenn eine Abfrage bei den Eltern ergeben sollte, dass Schwimmkenntnisse vorhanden sein, darf hierauf nicht blind vertraut werden. Denn zu häufig überschätzen doch Mama und Papa leider die Fähigkeiten des Nachwuchses…

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 264: Kita-Bade-Ausflug und die Gefährdungsbeurteilung