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Nr. 271 von 1.000 I Kaputte oder unsichere Roller, Laufräder oder Dreiräder in Krippe und Kindergarten:

„Werden schadhafte Geräte sofort instandgesetzt oder erneuert? Beachte: Bis zur Beseitigung der Mängel sind defekte Geräte sicher der Benutzung zu entziehen.“

(Unfallkasse Sachsen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Auch wenn die Kitafinanzierung vielerorts wenig auskömmlich sein mag und jedes Spielzeug oder Spielgerät daher zeitlich so lange wie möglich in Benutzung bleiben muss: Ein lockerer Lenker, fehlende Schrauben oder Risse im Holz können eine massive Gefahr für heftige Verletzungen bei den anvertrauten Kindern darstellen. 

Die Aufsichtspflicht von Erzieherin in Krippe, Kita oder Hort verlangt daher, auch diese potentiellen Gefahren im Blick zu haben und gegebenenfalls entschieden zu handeln. Die Verkehrssicherungspflicht – also die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass eine unbestimmte Gruppe (der „Verkehr“), zur Verfügung gestellte Gegenstände, Anlagen oder auch Wege (Stichwort: Schnee und Glätte im Winter) möglichst gefahrlos benutzen kann – trifft zudem Kitaleitung und vor allem Träger-Verantwortliche.

Vor allem gespendeten Spielzeug sollte man deshalb – trotz der sicherlich allerbesten Absichten der großzügigen Spender – kritisch prüfen.  Zu häufig werden Mängel entweder nicht erkannt oder es wird vergessen, diese mit Nachdruck hinreichend zu benennen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 271: Roller, Dreiräder, Laufräder in Krippe & Kita