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Nr. 278 von 1.000 I Der erforderliche Pausenraum für Erzieher in Krippe, Kita oder Hort und die Vorgaben für Träger-Verantwortliche:

„Sie sind verpflichtet, Pausenräume einzurichten, wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit es erfordert, beispielsweise bei andauernder einseitig belastender Körperhaltung oder Lärmbelastung.

Unabhängig davon, muss ab 10 anwesenden Beschäftigten ein Pausenraum eingerichtet werden. Erforderlich ist dieser auch, wenn üblicherweise Dritte, wie zum Beispiel Eltern, Zutritt zu den Arbeitsbereichen haben.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Einer der Hauptpunkte im Arbeitsschutz ist die Möglichkeit und Notwendigkeit adäquat Pausen nehmen zu können. Denn Pausen dienen der Erholung und kurz- wie langfristig der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Vor allem im Bereich der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung ist das Einhalten der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und der Arbeitspausen schon im Rahmen der Aufsichtspflicht unerlässlich.

Aber damit die Pausen auch so genommen werden können, dass eine Erzieherin oder ein Erzieher etwas „davon hat“, gibt es Regelungen, wann und wie Pausenräumen durch den Kita-Träger als Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. Dabei muss der Pausenraum nicht nur als Pausenraum genutzt werden. Zulässig ist auch die Nutzung eines solchen Raumes auch für andere Zwecke – aber eben nicht zu den Pausenzeiten. 

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 278: Wann ein Pausenraum für Kita-Erzieher zur Verfügung zu stellen ist