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Nr. 279 von 1.000 I Klettergerüste im Kita-Garten:

„Werden folgende Gerätehöhen (Empfehlung) nicht überschritten:

– für Krippenkinder max. 1,00 m; Hangelgeräte 1,10 m,

– für Kindergartenkinder freie Fallhöhe max. 2,00 m,

– für Hortkinder freie Fallhöhe max. 3,00 m?“ 

(Unfallkasse Sachsen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Zunächst einmal: Wie oben extra herausgestellt handelt es sich um eine Empfehlung der Unfallkasse Sachsen und keine absolut feste Vorgabe! Allerdings ist ja bereits die Fragestellung innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung wichtig. Wie hoch klettern eigentlich „unsere Kinder“ bzw. könnten Sie klettern, wenn sie denn wollten? Im Rahmen unserer Fortbildungen für Erzieher und Kitaleitungen zur u.a. zur Aufsichtspflicht erleben wir immer wieder, dass zur Kletterhöhe ein munteres Herumraten anfängt, wie hoch die Klettermöglichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen denn tatsächlich sind.

 Daher: Nur wer weiß, wie hoch denn tatsächlich geklettert wird, kann in einem zweiten Schritt sinnvolle Begrenzungen einführen oder die Aufsicht entsprechend anpassen oder durch Änderungen des Umfelds (Fallschutz!) die Sicherheit optimieren. Auch die Empfehlungen zur Kletterhöhe selber sind durchaus beachtlich, da sie auf diversen Erfahrungswerten beruhen und es deshalb im Einzelfall gute Gründe geben sollte, warum sich eine Einrichtung über diese Empfehlungen im Rahmen einer Risikoerhöhung hinwegsetzt.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 279: Wie hoch klettern in Krippe, Kita oder Hort?