Nr. 270 von 1.000 I Klettern und Toben in Krippe, Kindergarten und Schule / Hort: „Sind ausreichende Fallräume in möglicher Sprung- und Fallrichtung eingehalten (je nach Fallhöhe mind. 1,50 m; für 2,00 m Fallhöhe sind z.B. 183 m Fallbereich nötig)?
Hinweise der Unfallkassen Nr. 269: Ungeeignete Sandkästen im Kita-Garten
Nr. 269 von 1.000 I Der Buddelkasten auf dem Kitagelände in der Gefährdungsbeurteilung: „Sind Oberflächen von Sandkasteneinfassungen nicht scharfkantig und spitzig-rau (geeignet sind schwer splitternde Hölzer oder helle Gummi-/Kunststoffbeläge)?“ (Unfallkasse Sachsen) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum
Hinweise der Unfallkassen Nr. 268: Ungeeignete Pflanzen im Krippen- oder Kita-Garten
Nr. 268 von 1.000 I Pflanzen auf dem Kita-Außengelände in der Gefährdungsbeurteilung: „Sind Aufenthaltsbereiche von Kindern frei von Pflanzen, von denen besondere Verletzungs- und Gesundheitsgefahren ausgehen? Beachte: Goldregen, Seidelbast, Pfaffenhütchen und Stechpalme sind verboten. Riesenbärklau (ätzende Wirkung), Ambrosia (Pollenbelastung) sowie Gewächse mit