Nr. 270 von 1.000 I Klettern und Toben in Krippe, Kindergarten und Schule / Hort: „Sind ausreichende Fallräume in möglicher Sprung- und Fallrichtung eingehalten (je nach Fallhöhe mind. 1,50 m; für 2,00 m Fallhöhe sind z.B. 183 m Fallbereich nötig)?
Hinweise der Unfallkassen Nr. 270: Kita-Spielgeräte: Fallhöhe & Fallräume beachten!
