Hinweise der Unfallkassen Nr. 268: Ungeeignete Pflanzen im Krippen- oder Kita-Garten

Hinweise der Unfallkassen Nr. 268: Ungeeignete Pflanzen im Krippen- oder Kita-Garten

Nr. 268 von 1.000 I Pflanzen auf dem Kita-Außengelände in der Gefährdungsbeurteilung: „Sind Aufenthaltsbereiche von Kindern frei von Pflanzen, von denen besondere Verletzungs- und Gesundheitsgefahren ausgehen? Beachte: Goldregen, Seidelbast, Pfaffenhütchen und Stechpalme sind verboten. Riesenbärklau (ätzende Wirkung), Ambrosia (Pollenbelastung) sowie Gewächse mit