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Bindet ein Zwischenzeugnis den Träger?

Antwort

Kurze Antwort: Grundsätzlich ja.

Langfassung: Erhalten Erzieher:innen im Laufe ihres Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zwischenzeugnis vom Träger ausgestellt, so entsteht in Hinblick auf die darin befindlichen Bewertungen zur Leistung und zum Verhalten eine gewisse Bindungswirkung für ein (End-) Arbeitszeugnis.

Für einen Kita-Träger als Arbeitgeber besteht diese grundsätzliche Bindungswirkung jedoch nicht absolut. Denn natürlich kann sich eine Arbeitsleistung nach und nach auch verschlechtert haben oder das Sozialverhalten im Arbeitsverhältnis am Ende doch zu wünschen gewesen sein. Insofern kann es schon Abweichungen geben. Im Negativen wie im – darüber wird sich jedoch wohl niemand streiten – Positiven.

Allerdings ist ja das gesamte Arbeitsverhältnis mit einem (End-) Arbeitszeugnis zu würdigen. Und gab es zwischenzeitlich ein tolles Zwischenzeugnis, kann im endgültigen Arbeitszeugnis plötzlich nicht alles schlecht gewesen sein.

Denkbar ist auch, dass im (End-) Arbeitszeugnis ein weiterer Aspekt neu hinzukommt, der im Zwischenzeugnis noch fehlt. So zum Beispiel, wenn in der Zwischenzeit neue Funktionen oder Tätigkeiten übernommen werden.

Schlussendlich muss man wissen, dass die gewisse Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses auch mit der Zeit schwindet:

Ein Zwischenzeugnis, das zum Beispiel nach dreijähriger Tätigkeit erteilt worden ist, wird zum Ende eines Arbeitsverhältnisses nach vielleicht 10 Jahren sicherlich nur eingeschränkt eine entsprechende Wirkung entfalten.

Tipp:

Erzieher und Erzieherinnen sollten sich insbesondere bei entsprechenden Anlässen (Leitungswechsel, Einrichtungswechsel) um ein Zwischenzeugnis bemühen. Denn andernfalls wird sich später vielleicht niemand so richtig an die besonders guten Leistungen erinnern.

Auch sollte bedacht werden: Es ist immer ratsam, in guten Zeiten die guten Leistungen festhalten zu lassen. Denn in schlechten Zeiten, also bei aufkommenden Konflikten oder bei Unverständnis für einen Arbeitgeberwechsel, wird die Erinnerung an die guten Zeiten vielleicht nicht mehr so ausgeprägt sein.

Natürlich hilft ein „schickes“ Zwischenzeugnis auch immens, wenn man sich diskret auf dem Arbeitsmarkt, d.h. bei anderen Trägern, umschauen will.

Darf man sich das Zwischenzeugnis auf Wunsch von Leitung oder Träger auch selbst vorformulieren? Dazu verweisen wir gerne auf die Frage #6 und die entsprechende Antwort.

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