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Müssen Erzieher Notfall-Medikamente in Krippe, Kita oder Hort abgeben?

Antwort:

Kurzfassung: Grundsätzlich ja.

Langfassung: Zwei Dinge müssen unterschieden werden, was womöglich auf den ersten Blick etwas verwirrend ist.

Denn da ist zum einen die arbeitsrechtliche Ebene und daraus folgend die Frage, ob jemand aus seinem Arbeitsverhältnis heraus verpflichtet sein könnte, auch Notfall-Medikamente einem Kind zu verabreichen. Davon losgelöst gibt es die Ebene zu betrachten, ob man ganz generell als Mensch verpflichtet sein könnte, entsprechend zu helfen.

Betrachten wir zuerst die arbeitsrechtliche Ebene: Sind Erzieher:innen aufgrund einer Beschäftigung bei einem Kita-Träger verpflichtet, Notfall-Medikamente abzugeben?

Unterstellt, dass es keine ausdrückliche Verpflichtung zu solchen Leistungen im Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls dazugehörenden Stellenbeschreibung gibt und auch der Träger nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages etwa mit einem besonderen Schwerpunkt erkennbar geworben hat und weiterhin wirbt, wird man dies wohl verneinen müssen. Denn dann gibt es keine Rechtsgrundlage für etwaige entsprechende Forderungen des Arbeitgebers.

Jedoch wird man im Fall eines bedrohlichen Notfalls trotzdem verpflichtet sein, so gut wie möglich zu helfen – was eben auch die Abgabe eines Notfall-Medikaments bedeuten kann. Denn durch die Einführung des Straftatbestands der „unterlassenen Hilfeleistung“ in § 323c StGB hat der Gesetzgeber zugleich das Gebot an jeden normiert, zumutbare Hilfe tatsächlich zu leisten. Daher macht sich strafbar wer „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“.

Die Abgabe eines Notfall-Medikaments wird wohl in den allermeisten Fällen als zumutbar einzustufen sein, insbesondere wenn es um Leben und Tod gehen sollte. Insofern ist die eingangs gestellte Frage tatsächlich dahingehend zu beantworten, dass Erzieher:innen zwar nicht arbeitsrechtlich, jedoch aufgrund der Strafandrohung und der damit verbundenen Handlungsaufforderung zur Abgabe von Notfall-Medikamenten verpflichtet sind. Damit sind sie jedoch nicht allein, denn dies trifft alle in einer solchen Notsituation anwesenden, handlungsfähige Personen.

Tipp:

Gerade in Hinblick auf Inklusion und die damit verbundenen Bestrebungen zur Teilhabe, wird man sicherlich dazu kommen, dass eine solche Verpflichtung mit der Zeit auch aus dem Berufsbild von Erzieher:innen abgeleitet werden kann, was dann auch einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung gleichsteht. Allerdings dürfte es (noch) nicht zu einer so weitreichenden Erweiterung des Berufsbilds gekommen sein, wobei hier vieles im Fluss ist.

Ungeachtet dessen ist Trägern natürlich anzuraten, das Thema und gegebenenfalls vorhandene Sorgen und Ängste proaktiv anzusprechen und nicht darauf zu vertrauen, dass im Fall des Falles alles schon irgendwie klappt…

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#101KitaFragen – Müssen Erzieher Notfall-Medikamente verabreichen?