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Folgenlos bei Eltern über Kollegen lästern?

Antwort:

Kurzfassung: Grundsätzlich nein.

Langfassung: Wenn Erzieher:innen meinen, sich negativ bei Eltern über die eigenen Kolleg:innen äußern zu müssen, stellt sich natürlich auch die Frage nach etwaigen Konsequenzen.

Klar, wenn der Träger nicht handeln will und auch die betroffenen Kolleg:innen ein solches Verhalten nur schulterzuckend hinnehmen, mag dies bis auf den Ansehensverlust weitestgehend folgenlos bleiben. Aber das muss nicht so sein.

Denn grobe Lästereien über andere Beschäftigte können im Einzelfall vom Krippen- oder Kita-Träger als Störung des Betriebsfriedens oder, da ja diese Äußerungen gerade gegenüber Eltern fallen, sogar als geschäftsschädigendes Verhalten abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall kann dies sogar zur Kündigung führen.

Sollte es dagegen nicht „nur“ bei Lästereien bleiben, sondern die Äußerungen bei genauerer Betrachtung strafrechtlich relevante Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen darstellen, ist sogar die fristlose Kündigung denkbar.

Aber auch „nur“ Lästereien können schwerwiegende Folgen auslösen. Dann nämlich, wenn die Summe der Lästereien, mag auch die einzelne Äußerung noch dem Bereich der Bagatelle zuzuordnen sein, die Grenze zum Mobbing überschreitet. Denn spätestens mit dem regelmäßigen, gezielten Herabsetzen bzw. Herabwürdigen einer Person auch gegenüber Dritten, also hier den Eltern, ist ein Träger, der um diesen Umstand weiß, zum Handeln gezwungen und wird sich schützend vor die so schikanierte Person stellen müssen. Denn andernfalls macht sich ein Arbeitgeber bei Nichthandeln selber angreifbar.

Natürlich können betroffene Kolleg:innen auch aus eigenem Recht vorgehen und ein Unterlassen solcher Äußerungen gegenüber Eltern verlangen und gegebenenfalls dann auch rechtlich durchsetzen.

Tipp:

Dies ist für viele Kita-Teams ein Riesenthema. Träger sind daher gut beraten, entsprechende Entwicklungen bereits im Keim zu ersticken und an dieser Stelle eine „Null-Toleranz-Strategie“ zu fahren. Wiederkehrende Hinweise auf die notwendige professionelle Distanz zu Eltern, die Verschwiegenheitspflichten aus dem Arbeitsverhältnis und den Betriebsfrieden als Wert an sich sollten dabei hilfreich sein.

Natürlich wird der Inhalt der einzelnen Lästerei nur schwer zu beweisen sein. War es nur eine kleine verzeihbare Unmutsäußerung, eine von Eltern womöglich falsche Interpretation des Gesagten oder tatsächlich mit Abwertungsabsicht getätigte Äußerung über „die“ oder „den“? Gerade deshalb sollte das Thema zum Schutz aller proaktiv aufgegriffen werden.

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#101KitaFragen – Folgenlos bei Eltern über Kollegen lästern?