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Ist jeder Kita-Name o.k.?

Antwort:

Kurze Antwort: Leider nein.

Langfassung: Manche Kita-Namen sind sehr kreativ, manche nur die regionale Verortung im Sozialraum beschreibend und manche Kita-Namen sind gewissen Romanvorlagen „entliehen“ worden. Ganz kreativ neu gefundene Kita-Namen dürften rechtlich unbedenklich sein. Auch die regionale Beschreibung einer Kita als Namen zu wählen, ist zwar vielleicht nicht sehr kreativ, aber wahrscheinlich absolut rechtssicher, wenn nicht gerade eine andere Einrichtung sich auf die gleiche Straße, den Ortsteil, Fluss oder See und so weiter bezieht.

>101KitaFragen – Übersicht<

Rechtlich mit einigen Unsicherheiten verbunden ist dagegen die Entlehnung eines Namens aus einem Roman oder Kinderbüchern im weitesten Sinne. Dies insbesondere, wenn bezogen auf diesen Namen andere entsprechende Namens- und/oder Markenrechte beanspruchen können.

Denn in einem solchen Fall kann der Inhaber des entsprechenden (Marken-)Rechts eben auch die Nichtnutzung des jeweiligen Namens verlangen oder auf die Zahlung von Lizenzgebühren bestehen. Das kann zur Folge haben, dass dann entsprechende Kosten für den Namenswechsel entstehen oder eben eine Einrichtung auch für die weitere Nutzung des Namens zur Kasse gebeten werden könnte.

Einige Unruhe hatte zum Beispiel vor ein paar Jahren die Nutzung von Namen aus den Büchern des kleinen rotbezopften superstarken schwedischen Mädchens in seinem farbenfrohen Zuhause gesorgt, da die meisten doch sehr bekannten Namen in diesen Büchern eben doch markenrechtlich geschützt und von den Erben der Autorin verwaltet werden.

Zwar soll es dem Vernehmen nach gerade in diesem Fall den Erben nicht wichtig sein, bei Krippen und Kitas Lizenzgebühren zu beziehen, wenn denn zuvor eine entsprechende Erlaubnis eingeholt worden ist. Allerdings müssen nicht alle Markenrechtsinhaber derart großzügig sein und entsprechende Streitigkeiten können schnell auch sehr kostspielig werden.

Tipp:

Bekannte Namen aus Film, Funk, Fernsehen, digitalen Angeboten, Comics oder Kinderbüchern und -büchlein sollten ohne vorherige Erlaubnis des Rechteinhabers nicht genutzt werden.

Auch bei vermeintlich eigenen Namenskreationen können andere schon zuvor auf einen ähnlichen Gedanken gekommen sein. Ist dann noch das Markenrecht durch entsprechende Eintragung im deutschen Patent- und Markenamt bestätigt worden, besteht dann leider auch für diese tolle Namensidee bereits ein entgegenstehender Markenschutz für einen anderen Inhaber.

Für eine erste, natürlich rechtlich nicht unbedingt absichernde Recherche bietet sich der Onlinekatalog unter dpma.de, dort unter Markenrrecherche, an.

Selbst ein „Allerweltsname“, der nicht durch ausdrückliche Eintragung geschützt ist, ist nicht zwingend ohne Bedenken nutzbar. Denn wenn sich beispielsweise im räumlichen Bereich der Einrichtung bereits eine Kita mit einem solchen oder sehr ähnlichen Namen befinden sollte, könnte diese sich hier zum Beispiel bei zu befürchtender Verwechslungsgefahr oder Rufausbeutung gegen eine Nutzung wehren.

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#101KitaFragen – Ist jeder Kita-Name rechtlich o.k.?