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Die erlaubte Kletterhöhe ist individuell für jedes Kind zu bestimmen?

Antwort:

Kurze Antwort: Grundsätzlich ja.

Langfassung: Klettern in der Kita gehört einfach dazu. Aber sind auch sprichwörtlich schwindelerregende Höhen erlaubt? Oder sind dagegen bestimmte maximale Kletterhöhen je nach Alter sinnvoll?

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Am Ende führt die Beantwortung dieser Fragen wieder direkt zur Aufsichtspflicht und was im Rahmen dessen gefördert bzw. zugelassen werden darf. Wir erinnern uns: Im Rahmen der Aufsichtspflicht sollen ja mit vernünftigen und verständigen Maßnahmen möglichst Gefahren für Kinder minimiert werden. Allerdings gehört zum vernünftigen und verständigen Angehen dieser Vorgabe auch, den gesetzlichen Bildungsauftrag nicht außer acht zu lassen. Und der umfasst bekanntlich auch die Förderung der motorischen Entwicklung eines Kindes.

Dazu kommt, dass jedes Kind anders ist, jede Klettermöglichkeit anders gestaltet ist und zudem Faktoren wie Wetter, Kleidung und wie „ein Kind heute drauf ist“ sich tagesaktuell und sogar stündlich ändern können. Deswegen geben richtigerweise nicht nur die Unfallkassen vor, dass die Kletterhöhen je nach den Fertigkeiten der einzelnen Kinder und den Umgebungsbedingungen individuell festzulegen sind.

Klar, denn ein womöglich harter Untergrund ohne jeden Fallschutz, vereiste Spielplatzgeräte oder durch Schnee- oder Eisbruch gefährdete Äste stellen eine andere Gefahr dar als zum Beispiel der mit flauschigen Matratzen abgesicherte Bereich einer Sprossenwand im Bewegungsraum. Und ebenso individuell ist zu schauen, welches Kind in der konkreten Situation vielleicht besser die ganz großen Herausforderungen auf einen anderen Tag verschieben sollte, da es vielleicht gerade heute „nicht ganz so auf dem Posten“ ist, weil womöglich kränkelnd oder schon von irgendwo runtergefallen.

Aber Achtung: Trotzdem geben sogar die Unfallkassen eine ganz feste, maximale Kletterhöhe für den Kita-Bereich vor. Höher als drei Meter darf nicht geklettert werden!

Tipp:

Die maximale Kletterhöhe von drei Metern sollte dort, wo Überschreitungen denkbar sind, nicht nur den KIndern verdeutlicht werden, sondern auch entsprechend gekennzeichnet werden.

Diverse entsprechend unterschiedliche farbliche Markierungen etwa im Baum sind aber auch sonst sinnvoll, um sowohl Kindern als auch Aufsichtspersonen klar zu verdeutlichen, bis wohin an diesem konkreten Tag geklettert werden darf.

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