Wenn die täglichen Infos über das Kita-Geschehen auch die persönlichen Befindlichkeiten von Kindern umfassen kann das problematisch werden!
Eltern liiiieeeben zumeist alle möglichen Informationen über ihre kleinen Sprößlinge in Krippe, Kita oder Hort.
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Und ein Träger kann in Sachen Elternarbeit sicherlich punkten, wenn pro-aktiv viel erzählt oder über Aushänge für die interessierten Kita-Eltern publik gemacht wird.
Aber wenn in einer Einrichtung nicht nur mitgeteilt wird, was an pädagogischen Angeboten und Aktivitäten im Laufe des Tages durchgeführt wurde, sondern ganz konkret dargestellt wird, womit sich einzelne, namentlich genannte Kinder beschäftigt haben, ist natürlich auch an den Datenschutz zu denken.
Klar, im persönlichen Gespräch mit den Eltern ist das keine große Sache. Auch wenn es große Aushänge gibt, wer z.B. „heute mit im Wald war“ oder wer am „Roboterprojekt“ beteiligt war, wird dies problemlos möglich sein und – siehe oben – von vielen Eltern sicherlich positiv wahrgenommen werden (manche schaffen es aber natürlich auch, sogar das zu übersehen).
> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
Der Datenschutz will nur für Sicherheit von sensiblen (!) Informationen sorgen. Und nicht jede „Info“ über ein – überdies nur mit Vornamen beanntes – Kind ist gleich als sensibel einzustufen.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn über Aushänge im Gruppenraum für andere Eltern und insbesondere noch andere Abholpersonen Dinge ersichtlich werden können, die das Persönlichkeitsrecht eines Kindes berühren. Und das sind sicherlich dann schon so banal wirkende Dinge wie das Schlafpensum, der Appetit und ob und wieviel „die Windel voll war“.
Das hat andere Eltern nichts anzugehen.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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