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Nr. 362 von 1.000 I Die Kita-Gefährdungsbeurteilung als Daueraufgabe

„Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der nicht nur den Status quo festigen, sondern die Gesundheit und Sicherheit in der Kita verbessern soll. Sie muss so dokumentiert werden, dass daraus die Beurteilung der  Gefährdung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Das dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch als wertvolle Arbeitshilfe im Kita-Alltag.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Ändert sich etwas im Ablauf in Krippe, Kindergarten oder im Hort, so ändern sich zwangsläufig auch die damit verbundenen Gefahren. Da sich stets ganz viel ändert (z.B. umgestaltete Räume, andere Wege auf dem Kitagelände, krankheitsbedingte Ausfälle von Erziehern, witterungsbedingte Einflüsse, neue Kinder mit einem neuen Förderbedarf usw.) darf man die Gefährdungsbeurteilung nicht als eine einzelne, dann abgeschlossene Handlung begreifen.

Im Gegenteil: Die Gefährdungsbeurteilung wird nie beendet sein, sondern ist in einem andauernden Prozess immer wieder, je nach Änderungen, neu zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen. Auch damit im Fall eines Falles niemand begründet behaupten kann, es sei sorglos oder sogar (grob) fahrlässig „betriebsblind“ gehandelt worden!

Wer hat die Gefährdungsbeurteilung (fortlaufend) durchzuführen?

Grundsätzlich ist der Träger einer Krippe oder einer Kita (Hort) als Arbeitgeber hierfür verantwortlich, um mögliche – konkrete oder abstrakte – Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der  anvertrauten Kinder aber natürlich auch Beschäftigten zu erkennen und eben zu beurteilen. Dies gilt für alle Einrichtungen unabhängig von der Größe, Platzzahl oder der Zahl der Beschäftigten.

Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abstanden durchgeführt werden. Aber vor allem auch, wenn sich die Betreuungs- oder auch „nur“ Arbeitsbedingungen ändern. Gleiches gilt, wenn neue Gefahren entstanden sind, was auch durch Änderungen des Umfelds entstanden sein kann. Gegebenenfalls sind dann die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren zu minimieren oder sogar gänzlich zu beseitigen.

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 362: Kita-Gefährdungsbeurteilung als andauernder Prozess