„Was ich in meiner Freizeit mache, ist meine Sache!“ – oder auch nicht! Ein Träger muss nicht jedes private Verhalten dulden!
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Aufgepasst! Auch wenn im Normalfall „Privates“ und „Dienstliches“ streng voneinander getrennt werden sollten, gibt es doch so manches Verhalten in der Freizeit, was ein Kita-Träger als Arbeitgeber von Erziehern nicht unbedingt tolerieren muss.
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Dabei kann es sogar so weit gehen, dass ein solches Verhalten zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann!
Das mögen zwar im Einzelfall besondere Fälle sein, allerdings zeigen sie dennoch, dass eben nicht jedes außerdienstliche Verhalten folgenlos bleiben muss. Die in ihrer Freizeit Pornos drehende Erzieherin (wir haben hier damals darüber berichtet) mag sicherlich eine Ausnahme sein. Und auch das sie damals ausgerechnet für die Diakonie in Bayern tätig war…
Aber es gibt eben auch andere, nicht ganz so spektakuläre Fälle. Und über diese berichten wir in unserem aktuellen Kitarechtler.de Podcast Folge 42.
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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/
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