Haben Eltern in der Kita wirklich einen Anspruch auf Auskunft darauf, wie mit den erhobenen Daten umgegangen und der Datenschutz eingehalten wird?

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„Wie wird es eigentlich mit dem Datenschutz in der Einrichtung gehalten?“

Schon einmal als Kita-Träger, Kitaleitung oder Erzieher eine solche Frage gestellt bekommen? Nein?

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Dann dürfte es aber nur eine Frage der Zeit sein, bis sich das ändert. Denn wir stellen aus unserer täglichen Beratungspraxis als Rechtsanwälte fest, dass das brisante Thema „Umgang mit den sensiblen Daten“ der Eltern und insbesondere der Kinder immer häufiger aufgegriffen wird.

Aber bedeutet ein Ansprechen des Themas zugleich einen Auskunftsanspruch der Eltern, wie es denn konkret mit dem Datenschutz gehalten wird? Und ist ein Träger dann etwa verpflichtet, etwas Schriftliches den Eltern vorzulegen bzw. an diese herauszugeben?

Hierzu unterhalten wir uns in unserem Kitarechtler.de-Podcast und klären in diesem Zusammenhang auch auf, was es mit dem sogenannten Verfahrensverzeichnis bzw. dem „Jedermann-Verzeichnis“ und was ab 2018 mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch durch Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger zu beachten ist.

Denn das ist eine ganze Menge.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #59: Haben Kita-Eltern Anspruch auf Datenschutz-Auskunft?