Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 257: Kita-Planschbecken und die Aufsichtspflicht

Nr. 257 von 1.000 I Kita-Planschbecken, Wassergewöhnung und die Wassertiefe: „Vor allem beim Planschbecken gilt, dass mindestens eine Erzieherin einzig und alleine die Kinder im Wasser beaufsichtigt – und nicht noch nebenbei andere Mädchen und Jungen im Blick haben muss.














