Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Entscheidet die Schiedsstelle über das Schicksal Ihrer Kita?

Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII hat in zwei Bundesländern Entscheidungsbefugnis bei Streit über die Kita-Finanzierung! § 74a SGB VIII statuiert den Vorrang des Landesrechts hinsichtlich der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder. So finden sich 16 unterschiedliche Regelungen zur Förderung








