Nr. 98 von 1.000 I Kita, Grundschule und die sogenannten Gefahrstoffe „Bewahren Sie Gefahrstoffe nie in Gefäßen auf, durch deren äußere Form der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann (z.B. Saftflaschen, Joghurtbecher Marmeladen- oder Einweckgläser). Wenn sie mit einem Aufkleber
Hinweise der Unfallkassen Nr. 98: Kindergarten, Grundschule und Gefahrstoffe
