Datenschutzbeauftragte für Krippe, Kindergarten, Hort und Schule! Deutschlandweit! Durch unseren Kooperationspartner kitahelp.de!
Denn:
Schon einmal beim Datenschutz darüber nachgedacht, ob….?
…Fotos aus der Kita bei facebook etc. gezeigt werden dürfen? Was ist mit Fotos vom Sommerfest auf der eigenen Kita-Webseite?
…im Betreuungsvertrag eine Regelung zu Foto- und Videoaufnahmen durch Eltern erfolgen sollte? Wie ist mit der Bildungs- und Lerndokumentation umzugehen? Ist diese an die Schule herauszugeben?
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…ich einer anderen Mama für die Geburtstagseinladungen die Wohnanschriften der anderen Kinder geben darf? Ist es zulässig, im Antragsformular oder im Betreuungsvertrag den Beruf, das Einkommen, die Religion oder Staatsangehörigkeit der Eltern abzufragen?
Was gilt im Hinblick auf den Datenschutz, wenn sich Träger und Leitung in E-Mails über Leistungen und Krankheitstage ihrer Erzieher austauchen. Dürfen Erzieher vielleicht sogar die Einsicht in solche E-Mails verlangen?
Worauf ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn Eltern bei der Eingewöhnung mit in der Kita sind? Was ist generell bei Hospitationen zu beachten? Was darf den Elternvertretern, dem Elternbeirat oder Kitaausschuss mitgeteilt werden und was nicht? Welche Informationen dürfen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil zugänglich gemacht werden?
Ist es erlaubt, für die Schließzeit und die Inanspruchnahme der Notbetreuung Nachweise bezüglich des Urlaubs vom Arbeitgeber einzufordern? Dürfen Elternbeschwerden über ein Kind, d.h. deren Verfasser, mitgeteilt werden? Ist es zulässig, dem Kita-Förderverein die Daten des Trägers zur Verfügung zu stellen?
Sollte von den Erziehern eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit eingefordert werden? Wie müsste diese formuliert sein?
Darf ich als Kitaleitung mitteilen, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde?
Das Erklär-Video dazu: Wenn eine Kita einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt! Wie funktioniert das?
Wie lange müssen welche Daten und Informationen aufbewahrt werden? Wie müssen welche Daten aufbewahrt werden? Verschlossen? Verschlüsselt? Nur für bestimmte Personen zugänglich?
Benötigt die Kita etwa eine(n) gesonderten Datenschutzbeauftragte(n)? Haben Eltern oder Kinder, vertreten durch ihre Eltern, gegenüber der Kita einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Umgangs mit ihren Daten?
Was gilt in Hinblick auf die notwendig gewordenen Belehrungen nach der DSGVO? Müssen Eltern eine Belehrung erhalten, wenn sie zum Beispiel auf eine Kitaplatz-Warteliste gesetzt werden wollen?
Eine/n Datenschutzbeauftragten für Krippe, Kita oder Hort bestellen – am Besten durch unseren Kooperationspartner kitahelp.de! Zur Einhaltung des Datenschutzes in Ihrer Kita bzw. Ihrem Träger. Zur Klärung aller datenschutzrelevanten Fragen. Selbstverständlich ganz vertraulich.
Über uns:
Wir sind als Rechtsanwälte und „Kitarechtler“ fast ausschließlich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Krippe, Kindergarten oder Hort befasst. Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten sind wir dabei deutschlandweit tätig. Wir publizieren regelmäßig für Fachzeitschriften, halten Vorträge und sind häufig Ansprechpartner für TV, Radio und Zeitungen.
Unsere Bücher zum Kitarecht haben jeweils den Bestseller-Platz 1 der entsprechenden amazon.de-Kategorie erreicht, nämlich einmal in „Familienrecht“ und einmal in „Kindergarten- und Vorschulpädagogik“.