Darf ein Erzieher die internen E-Mails der Kita-Leitung lesen weil der Verdacht der Weitergabe von sensiblen Daten besteht?

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Der Datenschutz wird immer weitreichender. Und mit der DSGVO wird sich hieran nichts ändern.

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Eine Frage ist zum Beispiel, ob Kita-Erzieher ein Einsichtsrecht in E-Mails haben, wenn in diesen die Kita-Leitung über den betreffender Erzieher Ausführungen macht. Das können beispielsweise E-Mails sein, in denen sich Kita-Leitung und Kita-Träger über den Erzieher – und das vielleicht nicht gerade vorteilhaft – austauschen.

Was viele überraschen wird:

Da es in den E-Mails um einen bestimmten Erzieher geht, hat dieser grundsätzlich erst einmal das Recht zu wissen, welche Informationen dort ausgetauscht und letztlich auch gespeichert werden. Denn es kann sich ja auch um sensible Daten bzw. Informationen wie Krankheitstage, Verspätungen, Arbeitsleistungen, konkrete Elternbeschwerden über ein Fehlverhalten etc. handeln.

Allerdings – und das dürfte noch unbekannter sein – bestand dieses Auskunftsrecht auch bereits vor der neuen DSGVO. Durch die DSVGO ist dieses Recht nun aber leichter durchsetzbar geworden und – und dies ist für alle Träger wichtig – auch weitreichender.

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Kitarecht Folge 310 – Datenschutz: Einsichtsrecht in Emails der Kita-Leitung?
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