Nr. 18 von 1.000 I Kita-Badeausflug „Aus Sicherheitsgründen darf das Schwimmen und Baden in Badeteichen, Seen, Flüssen und Meeren nur im Rahmen des öffentlich beaufsichtigten Badebetriebes erfolgen.“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist:
Hinweise der Unfallkassen Nr. 16: Strandkitas und die Aufsicht von Erziehern
Nr. 16 von 1.000 I Strandkitas und die Aufsicht von Erziehern „Fachkräfte in Strandkindertagesstätten müssen (…) ein gültiges, dem Gefährdungspotential des Gewässers angemessenes Rettungsschwimmabzeichen vorweisen. Dies wird für Strandkindertagesstätten im Regelfall das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber sein“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 37: Kita-Erzieher und der Rettungsschwimmer beim Badeausflug
Nr. 37 von 1.000 I Kita-Erzieher und der Rettungsschwimmer beim Badeausflug Kita-Badeausflug: „Für das Baden an Seen, Flüssen und Meeren ist der Rettungsschwimmschein in Silber erforderlich.“ (Unfallkasse Nord) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: