Nr. 179 von 1.000 I Kletterwände in der Kita: „Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht überschreiten. Boulderwände sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fensterbänke, gelangen können. Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 181: Kletterwände in Kita und Schule
Nr. 178 von 1.000 I Kletterwände in Kita und Schule „Wenn Kindertageseinrichtungen und Schulen eine eigene Kletterwand bauen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Planungs- und Ausführungsschritten. (…) Ohne die Genehmigung des Trägers einer Einrichtung darf eine
Hinweise der Unfallkassen Nr. 10: Slacklines in Schule und Hort
Nr. 10 von 1.000 I Slacklines in Schule und Hort „Die empfohlene Nutzungshöhe beträgt 50 cm (ca. Kniehöhe des Nutzers). Die maximale Nutzungshöhe beträgt 90 cm (höchstens jedoch eine Handbreite unter der Schritthöhe des Nutzers).“ (Unfallkasse Bayern) Alle unsere +1.000! Videos