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Nr. 178 von 1.000 I Kletterwände in Kita und Schule

„Wenn Kindertageseinrichtungen und Schulen eine eigene Kletterwand bauen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Planungs- und Ausführungsschritten. (…) Ohne die Genehmigung des Trägers einer Einrichtung darf eine Kletterwand nicht gebaut werden.

Deshalb ist es notwendig, den Träger frühzeitig, schon in der Planungsphase, zu beteiligen. (…)“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Mit der Einrichtung einer Kletterwand sind stets eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es werden präzise Anforderungen an die Errichtung der Kletteranlagen gestellt: Überprüft werden müssen zum Beispiel der Prallschutz, Griffe und Tritte, sowie die Ausrüstung. Diese sind nur einige der Bestandteile, die äußerst wichtig für den Schutz der Kinder bei Klettern sind und daher sehr gründlich geplant und geprüft werden müssen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 181: Kletterwände in Kita und Schule
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