Nr. 199 von 1.000 I Sicherheitsbeauftragte in Krippe, Kindergarten oder Hort „Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen hervorstehende Enden in Aufenthalts- und Spielbereichen nicht nach oben herausragen. Nach unten, zum Boden ragende Enden, müssen bis in Bodennähe reichen.“ (Unfallkasse Bayern) Alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 197: Sicheres Kita-Außengelände
Nr. 197 von 1.000 I Sicheres Kita-Außengelände „Einfriedungen und Zugänge in Kindertageseinrichtungen müssen mind. 1,0 m hoch (Empfehlung: 1,50 m) sein und dürfen nicht zum Überklettern (z. B. leiterähnliche Zaunelemente) verleiten.(…) Je nach individueller Beanspruchung und Gefährdung muss der Träger
Hinweise der Unfallkassen Nr. 88: Kita-Garten und die Strangulationsgefahren
Nr. 88 von 1.000 I Kita-Garten und die Strangulationsgefahren „Überkopfhohe Jägerzäune sind wegen des hohen Strangulationsrisikos generell zu ersetzen“ (Unfallkasse Sachsen-Anhalt) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für Kinder die gerne Klettern, sind die spitz
Hinweise der Unfallkassen Nr. 86: Kita und der Brandschutz!
Nr. 86 von 1.000 I Kita & Brandschutz „Bei Treppenräumen ist davon auszugehen, dass sie Teil des sogenannten Rettungsweges sind. In solchen Treppenräumen darf sich grundsätzlich kein brennbares Material befinden. Selbst einzelne Bilder oder Poster an der Wand werden z.T. kritisch