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Nr. 199 von 1.000 I Sicherheitsbeauftragte in Krippe, Kindergarten oder Hort 

„Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen hervorstehende Enden in Aufenthalts- und Spielbereichen nicht nach oben herausragen. Nach unten, zum Boden ragende Enden, müssen bis in Bodennähe reichen.“

(Unfallkasse Bayern)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Die hervorstehenden Enden können für Kinder eine Verletzungsgefahr bergen, falls sie versuchen sollten an dem Zaun hochzuklettern und daran hängen bleiben. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strangulierungsgefahr. Auch an der Unterseite des Zauns kann ein Kind beispielsweise mit einem Schnürsenkel hängen bleiben und hinfallen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 199: Kindersicherer Kita-Zaun
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