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Nr. 199 von 1.000 I Sicherheitsbeauftragte in Krippe, Kindergarten oder Hort 

„Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen hervorstehende Enden in Aufenthalts- und Spielbereichen nicht nach oben herausragen. Nach unten, zum Boden ragende Enden, müssen bis in Bodennähe reichen.“

(Unfallkasse Bayern)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Es ist wichtig, hervorstehende Zaunenden in Aufenthalts- und Spielbereichen nicht nach oben herausragen zu lassen, um Verletzungen zu vermeiden. Dies liegt daran, dass Kinder leicht an den Zaunenden hängen bleiben und sich verletzen können. Wenn die Zaunenden nach unten ragen, müssen sie bis in Bodennähe reichen, um zu verhindern, dass Kinder unter den Zaun krabbeln und sich verletzen.

Auch können diese für Kinder eine Verletzungsgefahr bergen, falls sie versuchen sollten an dem Zaun hochzuklettern und daran hängen bleiben. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strangulierungsgefahr. Auch an der Unterseite des Zauns kann ein Kind beispielsweise mit einem Schnürsenkel hängen bleiben und hinfallen.

Hier sind einige Beispiele für Verletzungen, die durch hervorstehende Zaunenden verursacht werden können:

  • Schnittwunden
  • Prellungen
  • Knochenbrüche
  • Gehirnerschütterungen
  • sogar Tod

Wenn einen Kita einen Zaun hat, der nicht diesen Anforderungen entspricht, sollte dieser so schnell wie möglich repariert oder ersetzt werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 199: Kindersicherer Kita-Zaun
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