Was ist nach der Schließzeit u.a. in Hinblick auf ein Kitaaußengelände zu beachten?

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Mit dem Ende der Schließzeit wird es in der Einrichtung wieder richtig lebhaft.

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Vorher sind jedoch die Einrichtung und hier auch und vor allem das Kita-Außengelände und der Spielplatz mit den gegebenenfalls vorhandenen Spielgeräten wie Rutsche, Schaukel und Ähnlichem zumindest mit einer Sichtkontrolle oder sogar einer Funktionskontrolle eingehend zu prüfen und dies auch zu dokumentieren.

Denn niemand kann mit Sicherheit wissen, ob es nicht während der Schließzeit auf dem Gelände zu unliebsamen Besuch gekommen ist, der das Gelände und die Geräte – womöglich sogar mutwillig – in Mitleidenschaft gezogen hat.

Auch kann es den einen oder anderen Witterungseinfluss (zum Beispiel einen Sturm, der nun einige Äste bedrohlich wirken lässt) gegeben haben.

Darüber hinaus können wir zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten auch nur dringend anraten, insbesondere die innerem Zaunbereiche o.ä. des Kindergartengeländes zu inspizieren.

Denn es kommt immer wieder vor, dass sich dort zerbrochene Flaschen, schlimmerweise sogar Spritzen oder sonstiger Müll anfindet, der dort “über den Zaun” entsorgt wurde und eine Gefahr für Kinder darstellt.

Schlussendlich ist auch denkbar, dass sich während der Schließzeit ungestört so manches Getier (zum Beispiel ein Waschbär o.ä.) auf dem Gelände einquartiert hat, das besser nicht erst durch spielende Kinder aufgescheucht und bestenfalls verscheucht werden sollte.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Prüfpflichten für Kita-Außengelände, insbesondere der Spielgeräte
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