Was aus Sicht der Lebensmittelaufsicht bei einem Kitafest zu beachten ist!

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Bereits mehrmals haben wir über die Handhabung bei von Eltern mitgebrachtem Essen bei Festen oder Geburtstagen und mögliche Gefahren in diesem Zusammenhang berichtet.

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Aber was wird ganz konkret zum Beispiel bei einem Sommerfest oder Weihnachtsfest im Kindergarten seitens der Lebensmittelaufsicht verlangt?

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Ein Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt hat hierzu einmal ein paar Punkte festgelegt:

  • Der Standort, an dem Essensstände aufgebaut werden, ist sorgfältig zu wählen, damit es nicht zu Verunreinigungen durch Mikroorganismen, tierische Schädlinge oder Witterungseinflüsse kommen kann.
  • Ein Essensstand auf einem Fest muss so gelegen und gebaut sein, dass eine leichte Reinigung möglich ist.
  • Ein Dach oder eine ähnliche Abdeckung zum Schutz vor Witterungseinflüssen ist erforderlich.
  • Verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität haben, etwaige Wasserschläuche hierfür müssen als für Trinkwasser gekennzeichnet sein, d.h. es kann und darf nicht jeder ex-beliebige Schlauch genommen werden. Damit Verunreinigungen erkannt werden können, sollten diese Schläuche zudem durchsichtig sein.
  • Unverpackte Lebensmittel müssen gegen Anniesen oder Anhusten geschützt werden.
  • Im Vorfeld muss geklärt sein, ob es für die von Eltern mitgebrachten Speisen genügend und geeignete Kühl- und Lagermöglichkeiten gibt.
  • Geeignete Arbeitskleidung, Schürzen etc., wird beim Umgang mit Lebensmitteln gefordert.
  • Ganz wichtig: Es muss für alle Personen, die an den Ständen mit Essen arbeiten in der Nähe Toiletten mit Handwaschmöglichkeit (kaltes UND warmes Wasser) mit Einmal-Handtüchern geben.
  • Eine Zutatenliste für Kinder mit Allergien ist beizulegen.

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Kita-Feste und die Lebensmittelaufsicht
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