Spätestens wann muss das erweiterte Führungszeugnis durch den Träger oder die Leitung eingesehen worden sein?
Das erweiterte Führungszeugnis von Erziehern muss vor der eigentlichen Arbeit am Kind durch die Kita-/Hort-Leitung oder entsprechende Trägerverantwortliche eingesehen worden sein.
Gleiches gilt für Trägerbeschäftigte, die in einen engeren Kontakt zu den zu betreuenden Kinder kommen können.
Nicht richtig ist es dagegen, Erzieher, Praktikanten oder zunächst zur Probe arbeitende Personen ohne Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses tätig werden zu lassen, weil das Beschaffen vielleicht einen gewissen Zeitraum dauert.
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Dies ist kein Grund für eine Ausnahme!
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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