Fehlende Führung von Dokumentationen entgegen expliziter Arbeitsanweisung der Leitung – dann ist eine Kündigung möglich! Achtung: Wenn es in Krippe, Kindergarten oder Hort genaue Arbeitsanweisungen bzw. Dienstanweisungen gibt, wie z.B. dass Dokumentationen, Ich-Bücher, die Portfolios, Verbandsbücher, Anwesenheitslisten, Stundenzettel oder
Kitarecht Folge 180: Wer bestimmt beim §8a-Verfahren? Die insoweit erfahrene Fachkraft?
Kinderschutzverfahren und vor allem was die nächsten Schritte bzw. wie Anzeichen zu bewerten sind können auch zu Kompetenzgerangel führen. Wer bestimmt am Ende? Erzieher oder insoweit erfahrene Fachkraft? Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! von Rechtsanwalt Holger
#Kitarechtler.de – Folge 162: Kinderschutz & Kindeswohl – Unterschied §8a und §8b SGB VIII
Das §8a-Verfahren zum Kinderschutz ist vielen Erziehern bekannt – der „kleine Nachbar“ §8b SGB VIII dagegen weniger – warum eigentlich? Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…] Sie haben Fragen zum Kitarecht? Rufen Sie
#Kitarechtler.de – Folge 140 – Meldepflichten einer Kita bei Kindeswohlbeeinträchtigung? Hamburg gibt Beispiele!
Häufig übersehen oder gar vergessen: Die Pflichten eines Kita-Trägers nach § 47 SGB VIII! Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…] Sie haben Fragen zum Kitarecht? Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir
Kitarechtler Podcast #76: Haben Kita-Kinder einen Urlaubsanspruch?
Haben Kinder ein Recht auf Urlaub „vom“ Kindergarten? Immer wieder kommt die Frage in unseren Fortbildungen und Seminaren (und, ja, auch gerade bei unseren „Kitarechtler on Tour“-Veranstaltungen) hoch: Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Kann es „richtig“ sein,
Kitarechtler Podcast #26: Kita, Kinderschutz und §8a-Verfahren (Teil 1)
Kinderschutz in Kita, Kindergarten und Hort ist elementar wichtig. Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Daher ist es auch notwendig, dass das Erzieher hinreichend Bescheid wissen, wann der Kinderschutz bereits beginnt und dass auch schon ein geringer Anlass
§8a SGB VIII-Verfahren – wer ist letztentscheidungsbefugt? Erzieher oder ieF?
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen bzw. bereits beim Verdacht aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte ist eine absolut wichtige Sache. Was ist jedoch bei Uneinigkeit im Rahmen der Gefährdungseinschätzung? Das sogenannte „§8a-Verfahren“ (sowie das hoffentlich vorhandene und inhaltlich richtige Kinderschutzkonzept einer Kita oder eines
Inhalt einer „Kindeswohl-Meldung“ nach § 47 SGB VIII durch Kita- oder Hort-Träger
Kindeswohlgefährdungen sind bei der Kitaaufsicht anzuzeigen – aber wie? Was beispielhaft alles durch Kindergarten- oder Hort-Träger gegenüber der Aufsichtsbehörde an Vorkommnissen und Ereignissen, die das Kindeswohl beeinträchtigt haben oder hätten beeinträchtigen können, zu melden ist, haben wir umfangreich bereits an
Kitas und der Datenschutz – Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde
Kitas und Schulen und der Datenschutz – Im aktuellen Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Im veröffentlichten Jahresbericht 2015 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht es selbstverständlich auch um Kinder, Kita, Schule, Jugendamt und den Datenschutz. >
§ 8a SGB VIII und der Datenschutz
Das Jugendamt hat die Aufgabe, zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche sich frei und ohne jegliche Art von Gewalt entwickeln können und das Kindeswohl durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren schützen soll. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung und das §8a-Verfahren in Kita, Hort & Schule!
Der Kinderschutz betrifft alle Beschäftigten in Kita, Kindergarten oder Hort! Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz und damit zusammenhängend das sog. § 8a Verfahren sollte das Thema für Erzieher und Leitungen sein. Auch ein funktionierendes Beschwerdemanagement und die entsprechenden Strukturen gehören hierzu. Alle
Meldung bei der Kita-Aufsicht – Wann?
Gemäß § 47 Nr. 2 SGB VIII müssen bereits mögliche Kindeswohlgefährdungen von der Kita gemeldet werden. § 47 SGB VIII regelt für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger ganz bestimmte „Meldepflichten“. So heißt es im Gesetzestext zu § 47 Nr. 2 SGB
Zu welchem Zeitpunkt muss das erweiterte Führungszeugnis vorliegen?
Spätestens wann muss das erweiterte Führungszeugnis durch den Träger oder die Leitung eingesehen worden sein? Das erweiterte Führungszeugnis von Erziehern muss vor der eigentlichen Arbeit am Kind durch die Kita-/Hort-Leitung oder entsprechende Trägerverantwortliche eingesehen worden sein. Gleiches gilt für
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Kita und Hort
Was Eltern bei einem unbegründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung erleben können – skandalös? Wohl eher nicht… Die WELT berichtet anschaulich aus der Sicht von betroffenen Eltern was man bei einem letztendlich unbegründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung erleben kann und insbesondere wie man
Berlin: Nichterscheinen von Kindern in der Kita – was Träger beachten müssen.
Was gilt in Berlin, wenn Kinder von ihren Eltern über einen längeren Zeitraum nicht in den Kindergarten gebracht werden? Immer wieder kommt es vor, dass Kinder plötzlich nicht mehr in die Kita oder Krippe gebracht werden und auch eine Krankmeldung