Kündigung eines Erziehers – wie kann der Zugang des Kündigungsschreibens rechtssicher bewiesen werden?
Der Erzieher erschien schon lange nicht mehr Einrichtung. Es gab da auch Vorfälle im Erzieherteam, die auf eine gewisse Spannung im Arbeitsverhältnis hindeuteten.
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Womöglich hatte der Erzieher auch schon längst eine völlig neue Beschäftigung. Genaues wusste weder die Kita-Leiterin noch der Träger selber. Anrufversuche und E-Mails blieben unbeantwortet. Auch die Kollegen wussten nichts.
Auf mehrere Abmahnungen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz erfolgte ebenfalls keine Reaktion.
Also blieb dem Träger schlussendlich nichts anderes übrig, eine fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung zu erklären.
Aber natürlich, das war das Problem, konnte das Kündigungsschreiben nicht persönlich in der Einrichtung übergeben werden. Was also tun? Ein postalisches Versenden mit Einschreiben / Rückschein wäre keine gute Idee gewesen.
Denn was wäre, wenn der Briefträger den Erzieher nicht antrifft und der Brief daraufhin bei der Postfiliale liegt ohne abgeholt zu werden? Dann wäre die Kündigung nicht zugegangen…
Und als Alternative eine Kündigung mittels Einwurf-Einschreibens? Schon besser. Dann wäre der Zugang mit dem Einwurf der schriftlichen Kündigungserklärung in den Briefkasten erfolgt.
Aber wenn es dann der Erzieher mit der Wahrheitspflicht nicht so genau nimmt und einfach behauptet, im Briefumschlag wäre nur ein weißes Blatt gewesen? Dann hätten wir womöglich wieder keine rechtswirksame Kündigung…
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Blieb als sicherster Weg somit nur die Kündigung durch einen Boten, der wahlweise das Schreiben direkt persönlich übergibt oder in den Briefkasten einwirft. Allerdings muss der Bote vorher Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben, um später – im Fall der Fälle – bezeugen zu können, dass es eben nicht nur ein weißes Blatt Papier gewesen ist, was er da überreicht hat. Natürlich muss der Bote sich auch merken, wann er das Kündigungsschreiben übergeben hat.
Denn ein spät am Tag übergebenes oder in den Briefkasten eingeworfenes Kündigungsschreiben kann unter Umstände auch als erst am Folgetag zugegangen gewertet werden.
Schlussendlich muss es sich beim Boten um eine Person handeln, die nicht direkt zum Kita-Träger bzw. zu Leitungsebene gezählt wird.
Dann nämlich kann der Bote als Zeuge in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zum Beweis des Zugangs der Kündigung beim Erzieher als Arbeitnehmer gehört werden.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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