Ein Erzieher sollte besser nicht versuchen, für sich alleine eine Lohnerhöhung durch einen Sitzstreik im Büro der Kita-Leitung oder des Trägers durchzusetzen!
„Ich bleib jetzt hier sitzen, bis ich meine Lohnerhöhung bekomme!“
So oder so ähnlich könnte man sich eine Situation vorstellen, in der ein Erzieher oder eine Erzieherin mittels Sitzstreiks versucht, das eigene finanzielle Interesse durchzusetzen.
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Wenn dann der Arbeitnehmer auch nicht auf mehrer Aufforderungen zum Verlassen des Kita-Büros oder sogar der Einrichtung reagiert und letztendlich sogar die Polizei geholt werden muss, steht das Arbeitsverhältnis schwer auf der Kippe.
Denn das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 3 SA 354/14) hat in einem anderen Fall (in dem allerdings kein Erzieher oder ein Kindergarten beteiligt war) für so ein Verhalten eine Kündigung als gerechtfertigt angesehen.
Denn es handelt sich hierbei natürlich um eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten.
Eine außerordentliche, d.h. fristlose, Kündigung hatte das LAG in dem zu entscheidenden Fall dagegen als unwirksam erachtet. Es verblieb somit bei der Kündigung unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist. Allerdings war dies den Umständen des Einzelfalls geschuldet.
Das muss aber nicht immer so sein.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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