Die Eingewöhnung in Krippe oder Kita will einfach nicht funktionieren… gefühlt alles wurde versucht… ohne Ergebnis! Ist eine fristlose Kündigung möglich?
Die Eingewöhnung unter Beteiligung von Mama oder Papa funktioniert mal schneller, mal dauert es länger.
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Es gibt aber auch Fälle, bei denen trotz aller Versuche der Beteiligten und insbesondere der Erzieher, es einfach nicht gelingen will. Wäre es dann gerechtfertigt, die – mittlerweile sicherlich verzweifelten und mit den Nerven am Ende sich befindlichen – Eltern bis zum Ablauf der einer ordentlichen Kündigungsfrist am Betreuungsvertrag mit dem Träger festzuhalten?
Oder stellt die gescheiterte Eingewöhnung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Betreuungsverhältnisses dar?
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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