Die Eingewöhnung in Krippe oder Kita will einfach nicht funktionieren… gefühlt alles wurde versucht… ohne Ergebnis! Ist eine fristlose Kündigung möglich? 

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Die Eingewöhnung unter Beteiligung von Mama oder Papa funktioniert mal schneller, mal dauert es länger.

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Es gibt aber auch Fälle, bei denen trotz aller Versuche der Beteiligten und insbesondere der Erzieher, es einfach nicht gelingen will. Wäre es dann gerechtfertigt, die – mittlerweile sicherlich verzweifelten und mit den Nerven am Ende sich befindlichen – Eltern bis zum Ablauf der einer ordentlichen Kündigungsfrist am Betreuungsvertrag mit dem Träger festzuhalten?

Oder stellt die gescheiterte Eingewöhnung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Betreuungsverhältnisses dar?

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 53 – Fristlose Kündigung bei gescheiterter Eingewöhnung?