Die Kita oder der Hort weigert sich nach Feststellung einer Erdnuss-Allergie das Kind weiter zu betreuen? Ein Gericht hat hierzu womöglich einen Lösungsweg aufgezeigt:

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Eine starke Allergie bei einem Kind stellt natürlich im Rahmen der Aufsichtspflicht und der Fürsorgepflicht wesentlich erhöhte Anforderungen an Kita-Leitung und Erzieher.

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Teilweise sind die Anforderungen sogar so hoch, dass der Träger und / oder die Erzieher nicht mehr bereit sind, die damit einhergehende Verantwortung zu tragen.  Häufig folgt dann recht schnell und zum Entsetzen der Eltern (und natürlich des Kindes) die Kündigung des Betreuungsvertrages; oftmals sogar fristlos.

Ein Gericht hat jetzt aber für manche Fälle eventuell einen kleinen „Ausweg“ aufgezeigt… 

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 55 – Erdnussallergie & persönliche Assistenz
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