Die rechtswidrige Veränderung von Daten beim Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

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In Kita und Hort fallen viele personenbezogene Daten an – sei es von den anvertrauten und betreuten Kindern, deren Familien oder auch den beschäftigten Erziehern und nicht-pädagogischem Personal.

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Diese Daten sind für den Träger zur Vertragserfüllung, aber auch für weitere Aufgaben unerlässlich und müssen daher auch immer aktuell, vollständig und richtig gehalten werden.

Was kann der Träger als Arbeitgeber tun, wenn ein Arbeitnehmer solche Daten löscht oder verändert? Genügt ein solches Verhalten für eine fristlose Kündigung?

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Nun, die Gerichte haben sich dazu sehr präzise positioniert:

Das Löschen betrieblicher Dateien auf einem betrieblichen Server/Rechner stellt ein Verhalten dar, das grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 15 Sa 451/15, Quelle) hat nun darüber hinausgehend entschieden, dass es auch zu den Nebenpflichten der Vertragsparteien gehört, dass der Arbeitnehmer keine rechtswidrigen Datenveränderungen von betrieblichen Dateien vornimmt.

Der Arbeitnehmer verletzt damit nämlich in erheblichem Maße seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen seines Arbeitgebers gemäß § 241 Abs. 2 BGB.

Nichts desto trotz muss im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB jedoch noch eine Interessenabwägung erfolgen: Wiegt das Interesse an Weiterbeschäftigung mehr, als das Interesse an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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