Absolut wichtig: Sind die beim Kindergarten-Ausflug mit Autos aushelfenden Eltern im Fall eines Unfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert?
Immer wieder eine ganz wichtige Frage in unseren Fortbildungen und Seminaren:
Wie verhält es sich im Hinblick auf die Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung, wenn Eltern mit ihren Autos für die Kinder Fahrgemeinschaften für den Weg zu einer Kita-Veranstaltung (und gegebenenfalls für den Rückweg zur Einrichtung) bilden?
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Sind die Eltern im Fall eines Unfalls dort mitversichert?
Die Unfallkasse Berlin (UKB SI 35) meint hierzu:
„Eltern, die Kinder in Fahrgemeinschaften zu einer von der Kita durchgeführten Veranstaltung fahren, sind nur dann versichert, wenn die Fahrt von der Kita „angeordnet“ und organisiert wurde.“
Und weiter:
„Die Eltern müssen als Aufsichtspersonen Pflichten gegenüber den Kindern übernommen haben. Sie werden dann „wie Erzieher*innen“ tätig und stehen wie diese auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“.
> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
Damit sollte alles klar sein. Wobei uns jedoch nicht klar ist, warum es „wie Erzieher*innen“ im obigen Zitat heißen musste und nicht einfach – und geschlechtsneutral, da Mehrzahl – „wie Erzieher“… aber da wollen wir mal nicht kleinlich sein… :)
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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