Manche Dinge können oder sollten sogar besser im Kita-Betreuungsvertrag ausdrücklich geregelt werden! 

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Wo darf es hingehen beim Kita-Ausflug? Nur auf den einen Spielplatz um die Ecke? Vielleicht auch mal ins „Spatzenkino“? Und als „höchstes der Gefühle“ mit dem Bus in die nächste öffentliche Bücherei?

Wir haben es schon recht häufig gehabt, dass sich Eltern beschwert haben, wenn das Ausflugsziel der Kita oder des Horts ein wenig zu abenteuerlich klang. Sicherlich: In einem Waldkindergarten wird man einen Ausflug in die tiefen des Waldes eher erwarten, als bei einer Kita im großstädtischen Bankenviertel.

Allerdings: Warum nicht über das pädagogische Konzept hinaus bereits im Betreuungsvertrag deutlich machen, welche Ausflüge sich die Einrichtung vorstellt und auch durchzuführen bereit ist? Denn dann können Mama und Papa schwerlich sagen, dass angeblich ein solcher Ausflug die Grenzen dessen sprengt, was vertraglich und vom pädagogischen Konzept her zu erwarten gewesen wäre.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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#Kitarechtler.de – Folge 146: Kita-Ausflüge bereits im Betreuungsvertrag regeln!
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