Achtung! Ein erteiltes und ggf. nicht angegriffenes Zwischenzeugnis kann eine gewisse Bindungswirkung für das Beendigungs-Arbeitszeugnis haben!

pic_holger_klein

Wir weisen ja immer wieder darauf hin, dass es sich für Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort durchaus als schlau darstellen kann, nach gewissen Zeitabschnitten auf einem Zwischenzeugnis zu bestehen.

Alle unsere 1.000! Videos hier in der Übersicht!

Denn wer gibt einem zum Beispiel nach vielen Jahren noch die Gewissheit, dass sich die Kitaleitung oder Träger daran erinnern können, wie toll und engagiert und mit welchen außergewöhnlichen Projekten „außerhalb der Reihe“ die ersten Berufsjahre in der Einrichtung gemeistert wurden?  

Auch kann ein Träger manchmal wechseln und damit gegebenenfalls die „Köpfe“, die später das Arbeitszeugnis anzufertigen und unterschreiben zu haben. Gleiches gilt natürlich auch ohne Trägerwechsel für die Kitaleitung. Auch hier kann ein Personalwechsel natürlich nicht für alle Zeiten ausgeschlossen werden.

Mit der Konsequenz, dass dann eben wertvolles Wissen um die Arbeitsleistung einer Erzieherin oder eines Erziehers verloren gehen (kann).

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

balken_blau2Daher sollte, wie eingangs ausgeführt, stets nach ein paar Jahren über ein Zwischenzeugnis nachgedacht werden – natürlich nur, wenn man sich eine gute Bewertung davon erhofft.

Sind die ersten Jahre eher mäßig verlaufen, so sollte der Fokus eher darauf liegen „Gras über die Sache(n) wachsen“ zu lassen und – sozusagen spiegelbildlich – auf das Vergessen der für ein Arbeitszeugnis Verantwortlichen gesetzt werden. 

Denn ein Zwischenzeugnis kann eine gewisse Bindungswirkung erzielen, so dass ein darauf folgendes Arbeitszeugnis ohne besondere Gründe nicht allzu sehr davon abweichen kann. Dies gilt um so mehr, wenn es ein für den oder die Erzieher*in besonders gutes Zwischenzeugnis war.

Denn dann muss der Träger besonders darlegen, warum das Beendigungszeugnis  jetzt plötzlich signifikant schlechter ausfallen soll.

Und das geht erfahrungsgemäß ohne das sich zwischenzeitlich wirklich besondere Dinge ereignet haben nicht so einfach.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

#Kitarechtler.de – Folge 142 – Rat an Kita- oder Hort-Erzieher: Ein Zwischenzeugnis prüfen lassen!