Wie das Werben um Kita-Erzieher mit Stellenanzeigen auf Google und Facebook zum Diskriminierungs-Problem werden könnte!

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In den letzten Tagen wurde die Diskussion um Diskriminierung in Stellenanzeigen bei Google und sozialen Medien lauter.

Das Problem: beim Schalten von Anzeigen bei Google und Facebook muss ausgewählt werden, wen die Werbung ansprechen soll. Männer im Alter von 30 – 40 Jahren? Oder Frauen von 50 – 60? Diese Suchalgorithmen ermöglichen den Werbenden das gezielte Verbreiten von Werbung in ihrer Zielgruppe.

Was aber, wenn die Stellenanzeigen bei Facebook plötzlich nur noch bei jungen Frauen angezeigt werden? Ist das nicht gezielte Diskriminierung von Männern und älteren Personen?

Besonders wichtig ist, dass rechtlich schon die Vermutung einer Diskriminierungsabsicht ausreicht. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss diese dann widerlegen. So kann zum Beispiel ein Kita-Träger Werbung gezielt nur für weibliche Erzieherinnen schalten und damit Erzieher von der Suche ausschließen.

Noch gibt es dazu keine Rechtsprechung, wir werden das Thema aber natürlich weiter beobachten.

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Kitarecht Folge 228 – Wenn eine freie Erzieher-Stelle diskriminierend beworben wird..?
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