Vorsicht mit Formulierungen wie: „…sie stand voll hinter uns“!

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Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen ist Vorsicht gefragt! Denn eine zweideutige Formulierung kann bedeutende Folgen für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber haben.

Das zeigt zum Beispiel die auf den ersten Blick doch eigentlich äußerst positiv klingende Aussage wie „…sie stand voll hinter uns“. Denn einerseits kann darunter verstanden natürlich werden, dass es sich hier um eine tatkräftige und verantwortliche Arbeitskraft handelt. Es kann jedoch andererseits vermittelt werden (beabsichtigt oder nicht), dass hier ein vermeintliches Alkohol-Problem vorliegt. Personalverantwortliche mit entsprechender Erfahrung werden wohl eher die zweite Variante vermuten.

Auf solche und ähnliche verdeckte Formulierungen sollte daher stets geachtet werden!

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Kitarecht Folge 186 – Zeugniscodes / Zeugnissprache #2
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