Was dürfen Erzieher tun, um alle Kinder beim Kita-Ausflug sicher über die Straße zu bringen und wie kann man sich gegen hitzköpfige Autofahrer wehren?

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Bis das letzte Kind von der Gruppe sicher über die Straße gekommen ist kann es zu unangenehmen oder gar gefährlichen Situationen kommen, wenn man mit ungeduldigen oder rücksichtslosen Fahrrad- und Autofahrern konfrontiert wird.

Um das Ziel zu erreichen, erlaubt es die Straßenverkehrsordnung den Erziehern aber nicht, zum Beispiel durch Trillerpfeifen oder Absperrungen, in den Verkehr einzugreifen. Allerdings können sie aber solange auf der Straße stehen bleiben, bis es die ganze Gruppe rüber geschafft hat.

Dass Kinder einige Sekunden mehr brauchen, um über die Straße zu gelangen, müssen andere Verkehrsteilnehmer hingegen respektieren. Autofahrer sind also zur Rücksicht angehalten, auch wenn sie nicht von einer Ampel zum Anhalten aufgefordert werden. Denn so etwas wie einen „Ampel-Benutzungs-Zwang“ gibt es für Fußgänger nicht. Soweit man also keine Absperrungen an Kreuzungen „überspringt“, ist es erlaubt die Straße über jede Stelle zu überqueren, wenn die nächste Ampel zu weit entfernt ist.

Bei besonders ungeduldigen Autofahrern kommt es leider nicht selten zu einem unangenehmen Hupen, Beschimpfungen oder sogar dem bedrohlichen „Draufzufahren“. In besonders bedrohlichen Fällen ist es sogar zu empfehlen den Zwischenfall anzuzeigen, um solche Situationen sichtbar zu machen und so, im Falle von häufenden Vorkommnissen, einen Straßenabschnitt als Verkehrsschwerpunkt hervorzuheben.

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Kitarecht Folge 203 – Dürfen Erzieher wie Schülerlotsen die Straße absperren?
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