Wer darf die Zahlenkombination für den Kita-Eingang kennen?

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Uns erreichte eine Frage bezüglich des Zahlencodes an Eingangstüren. Viele Kitas nutzen dieses System: gibt man am Eingang einen Code ein, öffnet sich die Tür, ohne dass man klingeln muss.

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Allerdings muss so ein Code natürlich geheim bleiben damit nicht jede*r uneingeschränkten Zugang zur Kita hat.

Im vorliegenden Fall ging es besonders um folgendes Problem: Kinder beobachteten jeden Tag wie ihre Eltern den Code eingaben. Bis sie ihn irgendwann selber auswendig konnten. Das führte dazu, dass viele Kinder den Code kannten und auch eingeben konnten. Manche Eltern befürworteten das sogar.

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Wenn die Einrichtung Zahlencodes jedoch an die Eltern mit der Bitte weitergibt, diese nicht an Unbefugte weiterzugeben, haben die Eltern sich auch daran zu halten.

Was genau sind in diesem Fall jedoch „Unbefugte“? Zählen dazu auch Großeltern oder gute Freunde, die die Kinder manchmal abholen? Sind die Kinder selbst unbefugt? Letztendlich kann das jede Kita selbst entscheiden. Wir empfehlen jedoch, klare Regeln aufzustellen. Der Kreis der Personen, die den Code kennen, sollte begrenzt werden und namentlich benannt. Die Kita sollte sich die Einverständnis der Eltern damit auch quittieren lassen.

Eine Überlegung wäre weiterhin, ob Kinder per se unbefugt sind den Code zu kenne. Schließlich verfügen sie noch nicht über genügend Einsichtsfähigkeit, um darüber zu entscheiden an wen sie den Code weitergeben und an wen nicht. In dem Fall sollte man Eltern bitten, den Code immer verdeckt einzugeben.

Wenn Eltern sich diesen Regelungen der Kita widersetzen und den Code doch weitergeben, kann man ihnen in Zukunft den Code auch vorenthalten und sie an der Tür klingeln lassen. Denn der Code dient schließlich dem Schutz der Kinder.

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Kitarecht Folge 334 – Wenn Kita-Eltern unbefugt die Zahlenkombination der Eingangstür weitergeben…
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