Darf ich meinen Arbeitsplatz einfach so fotografieren?

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Grundsätzlich spricht erst mal nichts dagegen, dass Erzieher*innen Fotos von ihrem Arbeitsplatz machen (vielleicht als Erinnerung oder für Facebook), wenn die Kinder nicht mehr oder noch nicht da sind.

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Allerdings kann der Kita-Träger das auch untersagen. In dem Fall ist das Fotografieren dann verboten, denn der Träger hat das Hausrecht und kann somit so eine Arbeitsanweisung aussprechen.

Auch wenn so ein Verbot nicht ausgesprochen wurde sollte man aber beachten, dass auch der leere Arbeitsplatz noch sensible Daten enthalten kann. Sind auf Fotos also zum Beispiel Dienstpläne zu sehen sollte man sie nicht veröffentlichen.

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Geschieht es doch, kann eventuell eine Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegen.

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Kitarecht Folge 319 – Dürfen Erzieher*innen ihren Kita-Arbeitsplatz einfach fotografieren?
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