Auch Schriftbild und Unterschrift sind beim Arbeitszeugnis zu beachten

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Nachdem wir uns nun bereits in mehreren Videos mit der äußeren Form eines Arbeitszeugnisses beschäftigt haben, schauen wir uns heute mal das Schriftbild und die Unterschrift an. Auch da sind nämlich einige Sachen zu beachten.

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Bezüglich des Schriftbildes hat ein Gericht entschieden: es ist für das gesamte Zeugnis die gleiche Schrift zu wählen. Innerhalb des Zeugnisses sollte also weder die Schrift noch die Schriftgröße gewechselt werden. Verwendet der Kita-Träger außerdem normalerweise immer den gleichen Schrifttyp in Briefen und anderen Dokumenten sollte dieser auch für das Zeugnis genutzt werden.

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Bei der Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist zu beachten, dass diese so sein muss, wie die Person auch normalerweise unterschreibt. Die Unterschrift sollte also nicht auf einmal anders aussehen als sonst.

Zusammengefasst hat der oder die Erzieher*in einen Anspruch auf ein „gehöriges“ Zeugnis. Das bedeutet, dass das Zeugnis in sich stimmig sein muss und mit der üblichen Art des Trägers zu Kommunizieren übereinstimmen sollte.

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Kitarecht Folge 332 – Schrifttyp und Unterschrift im Erzieher-Arbeitszeugnis seltsam?
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