Was ist das richtige Datum für das Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

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Grundsätzlich ist das Arbeitszeugnis immer auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Neue Arbeitgeber*innen erwarten das auch und wundern sich wahrscheinlich, wenn die beiden Daten auseinanderfallen.

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Das Arbeitszeugnis hat nämlich am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses schon vorzulegen und wird auch an diesem Tag überreicht.

Schwierig wird es allerdings, wenn das finale Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag nicht vorliegt. Laut Gericht ist in diesem Fall zu unterscheiden ob für die Verspätung der bzw. die Arbeitnehmer*in oder der bzw. die Arbeitgeber*in verantwortlich ist.

Ist der Arbeitgeber, also der Kita-Träger, verantwortlich, muss dieser das „richtige“ Datum eintragen. Ist der oder die Erzieher*in verantwortlich, weil er zum Beispiel Unterlagen nicht abgegeben hat, kann der Träger auch das verzögerte Datum auf dem Arbeitszeugnis eintragen.

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Das liegt daran, dass der oder die Arbeitnehmer*in die Verspätung in dem Fall selber zu verantworten hat und somit nicht mehr schutzwürdig ist.

Streiten sich beide Parteien vor Gericht und unterliegt der oder die Arbeitgeber*in, muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Zeugnis allerdings zurückdatieren.

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Kitarecht Folge 358 – Auf welches Datum das Arbeitszeugnis eines Erziehers oder einer Erzieherin datieren?
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