Erzieher können unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Weiterbildung haben!

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Oft erreichen uns Fragen von Kita-Mitarbeiter*innen, die wissen wollen, ob sie eigentlich einen Anspruch auf Weiterbildung/Fortbildungen haben.

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Schließlich profitiert davon oft die ganze Kita. Grundsätzlich besteht so ein Anspruch allerdings nicht. Es gibt also erst mal keine gesetzlichen Ansprüche auf Weiterbildung. Anderes kann allerdings im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen. Zum Beispiel bei Erste-Hilfe-Kursen, die regelmäßig besucht werden müssen.

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Eine andere Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitgeber einseitig etwas am Arbeitsplatz verändert. Erzieher*innen oder andere Mitarbeiter können dann auf eine Weiterbildung angewiesen sein, um den Anforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht zu werden. Das kann zum Beispiel so sein, wenn eine neue Küchenanlage gekauft wird und die Köchin erst lernen muss, diese zu bedienen.

Im Kita-Bereich könnte so eine Veränderung auch bei Konzeptänderungen (wie zB. Tierpädagogik) vorliegen. Ein anderes Beispiel ist die Medikamentenabgabe. Erklärt der Träger sich dazu bereit, Medikamente an Kinder auszugeben ist, er auch verpflichtet seine Mitarbeiter in dem Bereich zu schulen.

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann der Träger also verpflichtet sein, seinen Mitarbeitern Fortbildungen zu bezahlen.

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Kitarecht Folge 360 – Haben Erzieher einen Weiterbildungsanspruch?
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