Warum der Kita-Träger Erzieher die Medikamentenabgabe nicht verbieten kann!

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Uns beschäftigte in den letzten Tagen eine Gerichtsentscheidung aus Sachen-Anhalt. Dort entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über folgenden Fall:

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Eine Stadt in Sachen-Anhalt untersagte es allen Erzieher*innen per Dienstanweisung Medikamente auszugeben. Diese Anweisung führte dazu, dass Erzieher*innen auch im Notfall keine Medikamente ausgeben durften.

Eltern ließen diese Entscheidung gerichtlich überprüfen und das Gericht entschied, dass diese Dienstanweisung nicht zulässig war. Das Gericht stellte klar: wenn es bekannt ist, dass Kinder auf bestimmte Stoffe allergische reagieren, muss im Notfall auch gehandelt werden.

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Das ist auch nur logisch, denn das Gesetz schreibt vor, dass man Menschen in Not immer zu helfen hat. Dieses Gebot kommt in der strafrechtlichen Norm der „unterlassenen Hilfeleistung“ zum Ausdruck. Wer Personen in Not nicht hilft, macht sich also strafbar.

Auch wenn es bei der Medikamentenabgabe immer das Risiko gibt, dass etwas schiefgehen kann: man sollte man sich klar machen, dass auf der anderen Seite strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn man die Hilfe im Notfall unterlässt.

Die Dienstanweisung, über die das Gericht entschied, war also letztendlich eine Anweisung, keine Hilfe zu leisten. Und das geht so natürlich nicht. Denn die entsprechenden Medikamente sind unter Umständen die einzige Lösung um die Gesundheit oder das Leben eines Kindes zu retten. Und im Notfall muss die Medikamentenabgabe schnell erfolgen. Auch die Empfehlungen der Unfallkasse sind: Helfen! Läuft dabei etwas schief, steht die Unfallkasse dafür auch ein.

Letztendlich ist der Träger dafür verantwortlich, dass den Kindern im Notfall geholfen werden kann. Im Notfall muss allerdings jede*r Erzieher*in selbständig handeln. Anders ist es bei chronisch erkrankten Kindern, die regelmäßig Medikamente brauchen. In dem Fall müssen Erzieher*innen keine Anweisung hinnehmen, die sie verpflichtet Medikamente an Kinder abzugeben. Findet sich im ganzen Team niemand, der für die Medikamentenabgabe zuständig sein will, muss der Träger also jemanden dafür einstellen.

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Kitarecht Folge 354 – Notfall-Medikamente in der Kita: Es ist im Notfall IMMER zu handeln!