Foto-Einwilligungen auf keinen Fall im Betreuungsvertrag!

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Wir nehmen uns heute einen Zeitungsartikel zum Anlass, um über das Thema Datenschutz zu sprechen. Der Fall, der in der Zeitung geschildert wurde: eine Mutter möchte ihr Kind im Schwimmverein anmelden und dazu einen Vertrag unterschreiben. Als sie den Vertrag liest, steht dort, dass Fotos vom Schwimmtraining bei Facebook veröffentlicht werden können.

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Der Schwimmverein hat die Foto-Einwilligung also schon im Vertrag eingebaut. Die Mutter möchte das nicht, will ihr Kind aber trotzdem im Schwimmverein anmelden. Was soll sie tun?

Warum uns das Thema so beschäftigt: was wäre wenn eine Kita auf die Idee kommt ähnlich vorzugehen? Davon können wir nur abraten. Denn es ist ganz klar: Foto-Einwilligungen haben freiwillig zu erfolgen. Auf keinen Fall können sie schon Teil des Betreuungsvertrags werden. Das würde sie nämlich zu einer Voraussetzung für den Vertragsschluss zwischen Kita und Eltern machen.

Eltern könnten so unter Druck geraten und gezwungen sein eine Foto-Einwilligung zu unterschreiben, weil sie auf den Kita-Platz angewiesen sind. Foto-Einwilligungen dürfen deshalb nur unabhängig vom Vertrag abgegeben werden und auf keinen Fall eine Voraussetzung für diesen sein.

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Was hat man aber für Möglichkeiten, wenn man in der Situation der Mutter im Schwimmverein-Fall ist? Eine Idee wäre, den Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren und auf die Missstände hinzuweisen. Foto-Einwilligungen können außerdem auch widerrufen werden.

Kita-Träger sollten sich also merken: Foto-Einwilligungen der Eltern sollten immer außerhalb des Vertrags abgerufen werden. Die Einwilligung muss außerdem eine Belehrung darüber enthalten, wann und wie die Fotos verwendet werden und wie die Einwilligung widerrufen werden kann.

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Kitarecht Folge 283 – Wenn Eltern auf den Kita-Datenschutz verzichten sollen?!